Mit einem iSFP erhöht sich der Fördersatz auf 20 % der förderfähigen Kosten. Gleichzeitig steigt die maximale Kostenobergrenze auf 60.000 € pro Wohneinheit. Dadurch können Sie höhere Zuschüsse für Ihre Sanierungsmaßnahmen erhalten.
Förderung Ohne ISFP Mit ISFP
| Förderfähige Kosten | 30.000 € | 60.000 € |
| Fördersatz | 15% | 20% |
| Maximale Förderung | 4.500 € | 12.000 € |
Diese Tabelle veranschaulicht, wie sich die Förderung durch die Nutzung eines iSFP verbessert
Rechenbeispiel:
Für Einzelmaßnahmen:
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